Wasser, Brauchwasserbrunnen Erdaufschluss
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes
- ausgefülltes Formular
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
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Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
innerhalb von 4 Wochen
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
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Widerspruch
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
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Antragstellung persönlich, schriftlich durch Grundstückseigentümer oder Bohrfirma (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06122 Halle (Saale)
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