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  • Wasser, Brauchwasserbrunnen Erdaufschluss

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes 
    • ausgefülltes Formular 

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 4 Wochen

    §49 Abs 1 Satz 2 WHG

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)

    Widerspruch

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung persönlich, schriftlich durch Grundstückseigentümer oder Bohrfirma (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Knepper
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214664
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Johannemann
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: