• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Wechsel des Schuljahrganges in Form einer Wiederholung, eines Überspringens oder eines Zurücktretens beantragen

    Ob Ihr Kind am Schuljahresende versetzt wird, hängt von der Leistungsentwicklung und den Noten ab. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz.

    Sie können bei der Schule beantragen, dass Ihr Kind eine Klasse wiederholt (freiwillige Wiederholung des Schuljahrgangs) oder in eine höhere Klasse versetzt wird (Überspringen eines Schuljahrgangs).

    Sie können zum Schulhalbjahr beantragen, dass Ihr Kind den nächst tieferen Schuljahrgang besucht (freiwilliges Zurücktreten). Das ist nicht möglich, wenn Ihr Kind die Schuleingangsphase der Grundschule besucht.

    Ihr Kind kann während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule nur einmal freiwillig zurücktreten oder nur einmal einen Schuljahrgang freiwillig wiederholen.

    Sie stellen einen Antrag an die Schule zum freiwilligen Wiederholen, zum freiwilligen Zurücktreten oder zum Überspringen.

    Die Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag.

    • Antrag der Personensorgeberechtigten
    • Beschluss der Klassenkonferenz
    • Leistungsvoraussetzungen der jeweiligen Schulform

    Formloser Antrag der/ des Erziehungsberechtigten

    keine

    Für das freiwillige Zurücktreten in den nächsttieferen Schuljahrgang müssen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses stellen.

    Gegen die Versetzungsentscheidung kann Widerspruch bei der Schule eingelegt werden.

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Ministerium für Bildung
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7777