• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Weitere Personen anmelden, die im Prostitutionsbetrieb arbeiten

    Wenn Sie eine entsprechende Nebenbestimmung (Auflagen) zu einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG oder wenn die Behörde dies aufgrund einer anderen Ermächtigungsgrundlage von ihnen verlangt, gilt:

    Wenn sie als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Aufgabenbereichen einsetzen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden:

    • Betriebsleitung und beaufsichtigung
    • Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung,
    • Einlasskontrolle oder
    • Bewachung

    Alle eingesetzten Personen in den obigen Aufgabengebieten müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

    Besteht die Annahme, dass diese Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen und Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.

    Sie reichen die Meldung weiterer im Prostitutionsgewerbe tätiger Personen bei der zuständigen Behörde ein.

    Die zuständige Stelle führt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung können Sie die gemeldete Person im Prostitutionsgewerbe einsetzen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine formlose Mitteilung an die zuständige Stelle ist ausreichend.

    • gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • die zu meldende Person muss für die Bearbeitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen

    • Name, Vorname der zu beschäftigenden Person
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Weitere tätige Personen im Prostitutionsgewerbe sind unverzüglich anzumelden.

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen