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  • Widerspruch einlegen nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse

    Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

    Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

    Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

    Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

    Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:

    • Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
    • Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
    • Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
    • Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
    • Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.

    Sie können Widerspruch einlegen, wenn

    • die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
    • der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
      • Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.

    • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    1 Monat nach Erhalt des Bescheides 

    Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.

    • Klage vor dem Sozialgericht

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Künstlersozialkasse (KSK)
    Adresse:
    Gökerstraße 14
    26384 Wilhelmshaven
    Telefon:
    +49 4421 9734051500
    (Bemerkung: Service-Center)
    Fax:
    +49 4421 7543-5080
    (Bemerkung: Für Versicherte)

    +49 4421 7543-5062
    (Bemerkung: Für Verwerter)

    +49 4421 7543-5050
    (Bemerkung: Rechtsstelle)
    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr