Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens / Namensänderung

    Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.

    Folgende Namen können Sie wieder annehmen:

    • Ihren Geburtsnamen
    • den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben

    Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.


    Sie erhalten auf Wunsch eine Eheurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung vom registerführenden Standesamt.
    Das Eheregister wird fortgeschrieben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Beim Standesamt der Stadt Halle (Saale) sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
    • Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
    • Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil) 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • 30,00 EUR für die Erklärung (ggf. zzgl. Umsatzsteuer)
    • 10,00 EUR für die Bescheinigung

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Lehnt das Standesamt die Beurkundung ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: alternativ auch über die 115)
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Termin online buchen