Wohngeld Änderung
In folgenden Fällen müssen Sie der Wohngeldbehörde mitteilen, wenn sich etwas ändert:
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder andere Sozialleistungen beantragen oder beziehen (zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung).
Durch die Änderungen kann sich Ihr Wohngeld verringern oder wegfallen.
Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Sie teilen der Wohngeldbehörde mit, wenn sich etwas bei Ihnen geändert hat.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
In folgenden Fällen können Sie höheres Wohngeld beantragen:
- wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- wenn sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Mietvertrag
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung)
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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