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  • Wohngeld Erhöhung beantragen

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

    • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
    • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

    • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

    • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
    • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Es fallen keine Kosten an.

    Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

    • Widerspruch
    • Klage
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

    Stelle:
    Abteilung Wohngeld
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214562
    +49 345 2215411
    +49 345 2215435
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09.00 - 12.30 Uhr
    Fr: geschlossen