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  • Wohngeld Erhöhung beantragen

    Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.

    Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.

    Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:

    • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
    • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.

    • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
    • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

    • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

    • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
    • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Es fallen keine Kosten an.

    Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

    • Widerspruch
    • Klage
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

    Stelle:
    Abteilung Wohngeld
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214562
    +49 345 2215411
    +49 345 2215435
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Sie wünschen Ihre Unterlagen persönlich abzugeben oder eine Beratung zum Wohngeldantrag?
    Gern können Sie die offene Sprechstunde im Frontoffice zu den genannten Sprechzeiten nutzen:

    Mo: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Di: 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
    Fr: geschlossen

    Telefonisch erreichen Sie uns zu den folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Freitag - 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr