Wohngeld Erhöhung beantragen
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Es fallen keine Kosten an.
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215411
+49 345 2215435
Sie wünschen Ihre Unterlagen persönlich abzugeben oder eine Beratung zum Wohngeldantrag?
Gern können Sie die offene Sprechstunde im Frontoffice zu den genannten Sprechzeiten nutzen:
Mo: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di: 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr: geschlossen
Telefonisch erreichen Sie uns zu den folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag - 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit
Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
Antrag auf Wohngeld (einschließlich der Heimverwaltung/Heimleitung)
Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Lastenzuschuss
Antrag auf Wohngeld (einschließlich Erläuterungen) - Mietzuschuss
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Datenschutzhinweis Wohngeld 2024
Hinweise zum Wohngeld - Merkblatt