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  • Wohngeld beantragen

    Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im

    Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

    Sie müssen alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.

    Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietenstufen.

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen.

    Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt.

    Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

    • Höhe Ihres Einkommens
    • Höhe Ihrer Miete oder Ihrer Belastung
    • Anzahl der Haushaltsmitglieder und ihr Einkommen

    Gesamteinkommen

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller Personen, die im Haushalt leben. Davon können bestimmte Beträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum

    Es wird die Miete berücksichtigt, die im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Bei der Prüfung Ihres Anspruchs wird die Bruttokaltmiete berücksichtigt. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel

    • Heizkosten und
    • Kosten für warmes Wasser
    • Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge
    • Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die
      • Vermittlung von Pflege oder Betreuungsleistungen,
      • Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
      • Notrufdienste

    Einkommen der Haushaltsmitglieder

    Haushaltmitglieder sind Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Lebensmittelpunkt sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind.

    Zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Dem ausgefüllten Weiterbewilligungsantrag müssen Sie noch Nachweise beilegen.

    • Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung, vor allem:

    • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist

    • aktuelle Betriebskostenabrechnung,

    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die Sie für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Eigentumswohnung aufgenommen haben,

    • bei Wohneigentum: aktueller Grundsteuerbescheid.

    • Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z. B.

    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,

    • aktueller Rentenbescheid,

    • aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B.

    Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),

    • Nachweis für Unterhaltszahlungen,

    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

    • Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z. B.

    • Schwerbehindertenausweis und

    • Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen.

    Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände wieder verbessert oder verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

    Damit Sie nicht zu Unrecht Wohngeld erhalten, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.

    Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau. Es gibt 6 Mietenstufen. Bei Mietenstufe 3 entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein