Wohnsitz, Ummeldung (Umzug in Halle)
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.
- Bei nicht verheirateten Paaren muss jeder einen eigenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Das Gleiche gilt auch für volljährige Kinder.
- Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Anmeldung muss persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Eine Ummeldung innerhalb der Stadt Halle (Saale) kann auch schriftlich (Formular siehe unten) erfolgen. Für die Änderung des Personalausweises, Reiseausweises und elektronischen Aufenthaltstitels sowie die Änderung der Fahrzeugpapiere ist jedoch danach eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Für die Änderung der Wohnanschrift innerhalb der Stadt Halle (Saale) benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für Ihre Ummeldung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst die "Voranmeldung eines Umzuges innerhalb von Halle (Saale)" nutzen.
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Personalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (kostenpflichtig)
- ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. nei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern) und unterschriebenes Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
sofort (Terminvereinbarung erforderlich)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung