Wohnungsbauförderung beantragen
Wenn Sie Wohneigentum erwerben, neu bauen oder modernisieren möchten, stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zu Verfügung:
Herrichtung leerstehenden Wohnraums
Für die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender und teilweise leerstehender Wohngebäude in Sachsen-Anhalt können Sie als Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 EUR je Wohneinheit.
Gefördert werden vor allem:
- Die Instandsetzung und Modernisierung
- Änderung des Wohnungszuschnitts
- Die Behebung baulicher Mängel
- Lärmschutz
- Wärmedämmung
- Barrierefreier Zugang
Diese geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung.
Aufzugsprogramm
Wenn Sie Ihr Wohneigentum barrierefrei umbauen lassen möchten, können Sie einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen erhalten. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR pro Wohneinheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise
- Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlagen
- Einbau von Treppenliften
Wohnraummodernisierung
Wenn Sie Träger von Investitionen an Wohngebäuden sind, haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für die Wohnraummodernisierung zu erhalten. Die Wohngebäude sollen dabei unter den Aspekten des altersgerechten Wohnens (Mehrgenerationenwohnen und Barrierefreiheit) und des Klimaschutzes umgebaut werden. Neben selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sind auch bisher nicht wohnunwirtschaftlich genutzte Gebäude förderungsfähig.
Bildung von Wohneigentum
Für die Neuschaffung und den Erwerb von Wohneigentum können Sie ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 65.000 EUR erhalten. Hierzu müssen Sie mindestens 2 Haushaltsangehörige sein und Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 80 % überschreiten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Mit dem Landesprogramm zur Bildung von Wohneigentum werden über die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt äußerst attraktive Konditionen geschaffen - besonders für junge Familien ein Anreiz, sich durch Wohneigentum an ihr Heimatland zu binden.
Einem noch größeren Personenkreis steht das gemeinsam mit der KfW Förderbank angebotene IB-KfW-Wohneigentumsprogramm zur Verfügung, ist es doch weder an Einkommensgrenzen und Haushaltsgrößen noch an bestimmte Fördergebiete gebunden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline: 0800 5600757
Fax: 0391 589-1754
E-Mail: beratung@ib-lsa.de
Internet: https://www.ib-sachsen-anhalt.de
zu stellen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
siehe Formulare und Merkblätter des Landes Sachsen-Anhalt unter dem Punkt zusätzliche Hinweise
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gebühren erden ggf. von der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- kostenfreie Hotline der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt für Fragen zur Immobilienförderung: 0800 5600846
- kostenfreie Hotline der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt für alle sonstigen Anliegen: 0800 5600757
- Beratung zu den Förderrichtlinien können, außer direkt bei der Investitionsbank, auch in der Stadtverwaltung Halle (Saale) in Anspruch genommen werden (siehe Ansprechpartner)
Antragsformulare zum Download und teilweise bereits zum Ausfüllen, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt