Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Obdachlosenbetreuung bietet:
- Teilnahme an Zwangsräumungen von Familien
- Unterbringung von Obdachlosen in städtischen Übergangswohnungen
- Vermittlung von Wohnungen an Obdachlose
- Beratung und sozialarbeiterische Betreuung im Rahmen der Wohnsozialisierungshilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe zur Wiedereingliederung in den normalen Wohnungsmarkt
- Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten
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persönlich oder durch Dritte mit Vollmacht
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
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Folgende Unterlagen sind bei vorhandenen Mietschulden einzureichen:
- fristlose Kündigung, Räumungsklage
- Mietvertrag, die aktuelle Miethöhe und die letzte Betriebskostenabrechnung
- aktuelle Einkommensnachweise (drei letzten Lohnabrechnungen; Rentenbescheid, Bürgergeldbescheid, ALG I-Bescheid, Ausbildungsvergütung, BAFöG-Bescheid, Elterngeldbescheid, Kindergeldbescheid, Unterhalt bzw. sonstige Einkommen) von allen im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über die laufende Mietzahlung/laufende Abschlagszahlungen Energie
- Name des Energieanbieters und Kundennummer
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
- aktueller Wohngeldbescheid (soweit dies gewährt wird)
- Kontoauszüge lückenlos der letzten 2 Monate
- Kopie von Personalausweis/Schwerbehindertenausweis/Mutterpass
- Nachweis bei Bezug von Pflegegeld
- schriftliche Begründung, wie die Mietschulden sind
- Ihre Telefonnummer u. soweit vorhanden Ihre Mailadresse.
Sind auch Energieschulden vorhanden, dann bitte zusätzlich beizubringen:
- Schriftverkehr mit dem Energieversorger (Mahnungen, Sperrankündigung, Jahresverbrauchsabrechnung usw.)
- eine schriftliche Begründung zur Entstehung der Energieschulden Eine Kopie dieses Schreibens wurde Ihnen am heutigen Tage ausgehändigt.
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Für die Benutzung von Übergangswohnungen werden Nutzungsgebühren erhoben.
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einzelfallbezogen
§ 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 23 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Satzung für die Benutzung von Übergangswohnungen in der Stadt Halle (Saale) vom 6. April 2000
§ 22 Abs. 8 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
§ 88 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
§ 36 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
06128 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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