Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen führt das Team Zahnärztliche Leistungen des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Halle (Saale) durch.
Diese umfassen:
- Zahnärztliche Untersuchungen in Kindereinrichtungen,
- Schulen und
- Sondereinrichtungen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Untersuchung der Kinder und Jugendlichen: Zahngesundheitspass
- Gutachten: Vorbefunde vom behandelnden Zahnarzt
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Sachsen-Anhalt
- Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe in der Stadt Halle (Saale)
- Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (§ 18 Medizinische Betreuung)
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 38 Gesundheit und Prävention)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Das Team Zahnärztliche Leistungen der Stadt Halle (Saale) steht bei Fragen der zahnärztlichen Gesundheitsvorsorge zu den Sprechzeiten und nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.
Ergibt sich im Verlauf der Untersuchung eine Behandlungsbedürftigkeit, so erhalten die Eltern eine Mitteilung mit der Empfehlung einen Zahnarzt bzw. Zahnärztin bzw. einen Kieferorthopäden bzw. Kieferorthopädin freier Wahl aufzusuchen.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Einrichtungen mit Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren durchgeführt. Dazu gehören:
- Inspektion der Mundhöhle mit Erhebung des Zahnstatus
- Anleitung zur Zahn- und Mundpflege
- Schmelzhärtung mit Fluoriden
- Beratung zur zahngesunden Ernährung
39106 Magdeburg, Landeshauptstadt
06122 Halle (Saale)