Zerlegung eines Flurstückes beantragen
Sie können die Zerlegung eines Flurstückes beantragen. Bei der Zerlegung wird das Flurstück geteilt. Die neuen Flurstücke müssen vermessen werden. In einem Grenztermin vergleicht der Vermessungsingenieur die Situation vor Ort mit dem Inhalt des Liegenschaftskatasters. Der neue Grenzverlauf wird festgelegt und in der Regel durch Grenzmarken gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster übernommen.
- Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle
- Die örtliche Vermessung wird vorbereitet.
- Die zuständige Stelle nimmt die örtliche Vermessung vor.
- Das Ergebnis wird in das Liegenschaftskataster eingetragen.
Sie sind:
- Eigentümer des Flurstücks
- bevollmächtigte Person
- Inhaber sonstiger Rechte
keine
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der alten und neuen Grenzpunkte,
- Grenzlänge,
- Bodenrichtwertzone
- Anzahl der Flurstücke.
Sie müssen auch für die Wegstrecke, Grenz- und Vermessungsmarken, Reisekosten und Feldaufwand zahlen.
Die örtliche Vermessung und die Auslagen sind umsatzsteuerpflichtig.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
keine
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Sie können die Zerlegung eines Flurstückes online beantragen.
06120 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
06110 Halle (Saale)