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  • Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen

    Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
    Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
    Das Verfahren gilt für

    • Direktmeldende:
      • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
      • Anbieterinnen und Anbieter
      • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
    • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson

    Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.

    Beantragen Sie den Zugang zum Fachverfahren wie folgt:

    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
      • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
    • Melden Sie sich für das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" an.
      • Wählen Sie in der Rubrik "Fachverfahren" den Punkt "Fachverfahren beantragen" und wählen dort "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
      • Wählen Sie den sogenannten Meldefall aus. Hier ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Dokumente elektronisch einreichen möchten. Geben Sie entsprechend "Direktmelder" oder "Drittmelder" an.
      • Füllen Sie das Formular aus. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben.
      • Drucken Sie das PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.
      • Schicken Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 5 .
    • Die BaFin prüft Ihren Antrag. Ist die Überprüfung erfolgreich, schaltet Sie die BaFin für das Fachverfahren frei.
      • Die BaFin informiert Sie über die Freischaltung per E-Mail. Bei Berechtigten Dritten informiert die BaFin darüber hinaus den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter beziehungsweise die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragsteller per E-Mail über die Freischaltung des Berechtigten Dritten.

    Sie sind im Zusammenhang mit Wertpapieren:

    • Emittent, also ein Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt
    • Anbieter
    • Zulassungsantragstellerin oder -steller beziehungsweise dessen Ansprechperson oder
    • Berechtigter Dritter oder dessen Ansprechperson

    Direktmeldende:

    • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
    • Bestätigungsschreiben des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
      • Das Schreiben bestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
      • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

    Drittmeldende:

    • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
    • Vollmacht des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
      • Die Vollmachtbestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, für den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter, die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragssteller Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
      • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

    Ausländische Direktmeldende:

    • die in den oben genannten Abschnitten zu Direkt- und Drittmeldenden genannten Dokumente, entsprechender Nachweis gegebenenfalls mit Apostille

    Es fallen keine Kosten an.

    Sie müssen den Prospekt mindestens 1 Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlichen. Entsprechend benötigen Sie zuvor den Zugang zum Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)".

    • Einspruch
    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • finanzgerichtliche Klage

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.   

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja