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  • Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen

    Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde

    Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.

    Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde zur Zulassung als Viehhandelsunternehmen

    • Notwendige Unterlagen werden eingereicht, nach Prüfung durch die Behörde und ggf. einer Vor-Ort Begehung
    • Bei positiver Prüfung erfolgt die Zulassung

    Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß Art 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) sowie § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2

    Mit dem gewerbsmäßigen Viehhandel darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.

    Führungszeugnis

    Gewerbezentralregisterauszug

    Gewerbeanmeldung

    Handelsregisterauszug

    Gesellschaftsvertrag

    Plan für die Reinigung und die Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen.

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

    Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen