Zulassung eines Abschlussbetriebsplans für Bergbau beantragen
Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
- Lage und Ausdehnung,
- technische Umsetzung,
- zeitliche Planung,
- mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
- Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung negativer Auswirkungen auf die Umwelt,
- Betriebs und Arbeitssicherheit.
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von derzuständigen Behörde, zugelassen werden.
Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:
- Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen und Einrichtungen sowie Angaben zu den wirtschaftlichen Betriebsverhältnissen,
- Dauer der Maßnahmen,
- Gründe für die Einstellung,
- Grubenbild oder zeichnerische Darstellung des Betriebes,
- Angaben zu gewonnenen Bodenschätzen und ihrem Verwendungszweck,
- Angaben über die Beseitigung von angefallenen Abfällen, betrieblichen Anlagen und Einrichtungen beziehungsweise über deren anderweitige Verwendung,
- Bodenanalysen,
- lagerstättengeologische Beschreibungen,
- gegebenenfalls Betriebschronik.
Für die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
Sie können die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Sie müssen Ihren Abschlussbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Sie erhalten elektronisch und per Post einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
- Die Zulassung kann Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) enthalten, die Sie entsprechend einhalten müssen und deren Umsetzung und Beachtung von der Bergbehörde geprüft werden.
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Damit Sie die Zulassung für Ihren Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen nachweisen, dass Sie alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben und Gesundheit vonBeschäftigten und Dritten zu verhindern – auch dann, wenn Sie Ihre Arbeiten eingestellt haben. Der Schutz von Sachgütern muss ebenfalls durch die Maßnahmen gewährleistet sein,
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
- Die Erdoberfläche muss im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs geschützt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen sicherstellen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Einstellung des Betriebes keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich zieht und
- bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer die Beseitigung der betrieblichen Einrichtungen bis zum Meeresgrund sichergestellt werden.
- Unter Umständen müssen Sie der zuständigen Behörde eine Sicherheitsleistung mit einer angemessenen Versicherungssumme nachweisen, die die oben genannten Risiken abdeckt.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
- Genaue Darstellung der technischen Maßnahmen zur Betriebseinstellung
- Genaue Darstellung der geplanten Dauer, zum Beispiel detaillierter Zeitplan
- Nachweise, die belegen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Betriebsplänen erfüllen
- Betriebschronik in doppelter Ausfertigung mit folgenden Angaben:
- Name des Gewinnungsbetriebes mit Bezeichnung der Gemeinde und des Kreises, in denen der Betrieb liegt,
- Name und Anschrift Ihres Unternehmens und, wenn Sie nicht zugleich die Gewinnungsberechtigung besitzen, auch Name und Anschrift des Inhabers dieser Berechtigung,
- Bezeichnung der gewonnenen Bodenschätze inklusive vorhandener chemischer Analysen, bei Kohlen- und Kohlenwasserstoffen unter Angabe des Heizwertes,
- Beschreibung der sonst angetroffenen Bodenschätze unter Angabe der beim Betrieb darüber gewonnenen Kenntnisse sowie Angaben über Erschwerungen des Betriebes in bergtechnischer und sicherheitstechnischer Hinsicht,
- Angaben über den Verwendungszweck der gewonnenen Bodenschätze,
- Beschreibung der technischen und wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse und, soweit ein Grubenbild nicht geführt wurde, eine zeichnerische Darstellung des Bergbauvorhabens,
- Angaben zum Tag der Inbetriebnahme und der Einstellung des Gewinnungsbetriebes sowie der Gründe für die Einstellung,
- lagerstättenkundliche Beschreibung der Lagerstätte inklusive Verzeichnis der Vorräte an Bodenschätzen und der Haldenbestände,
- Darstellung der Aufbereitungsanlagen (Art, Durchsatzleistung und Ausbringung an Fertigerzeugnissen inklusive vorhandener chemischer Analysen),
- Darstellung der Verkehrslage und der für den Abtransport der Verkaufserzeugnisse wesentlichen Verhältnisse des Gewinnungsbetriebes.
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans erhalten haben.