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  • Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen

    Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
    Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Ihr gesamtes Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. 
    Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, müssen Sie ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu müssen Sie den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen:

    • Inhalt,
    • Umfang,
    • Detailtiefe und
    • zu verwendende Methoden der Untersuchungen.

    Der Planfeststellungsbeschluss hat noch keine „gestattende“ Wirkung. Sie dürfen noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Abraum- oder Gewinnungsarbeiten, seismische Untersuchungen, Bohrplatzherstellung oder die Durchführung von Bohrungen. Dazu müssen in weiteren Schritten gesonderte Verfahren zur Zulassung von durch Sie einzureichenden Haupt- und ggf. Sonderbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.

    Sie können die Zulassung für Ihren Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“  und melden Sie sich an.
    • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Sie müssen Ihren Rahmenbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Die Bergbehörde ist verpflichtet, Sie zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen und dem jeweiligen Vorgehen zu beraten oder Auskunft zu erteilen
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft bereits im Rahmen der Beratung, ob für die Zulassung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nötig ist oder ob zunächst eine UVP-Vorprüfung zu erfolgen hat oder von Ihnen beantragt werden kann.
    • Wird eine UVP-Pflicht festgestellt,  müssen Sie die entsprechenden Antragsunterlagen mit einem UVP-Bericht für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erstellen und bei der zuständigen Bergbehörde einreichen.
    • Für die Festlegung des Umfanges der Antragsunterlagen, insbesondere für den UVP-Bericht (Inhalt, Umfang, Detailtiefe, zu verwendende Methoden der Untersuchungen) dient insbesondere der Scoping-Termin.
    • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Bergbehörde ein. Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Danach leitet die zuständige Bergbehörde die Beteiligung der anderen Behörden und Stellen unter Beifügung der Antragsunterlagen ein. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird Ihr Plan öffentlich ausgelegt. Die einbezogenen Behörden, Gemeinden und anerkannten Verbände haben Gelegenheit, eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben abzugeben. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Einwendungen bei der zuständigen Bergbehörde einzureichen.
    • Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Bergbehörde mit den Behörden, Stellen, Gemeinden, Einwendern und Ihnen als Vorhabensträger erörtert.
    • Im Planfeststellungsbeschluss stellt die zuständige Bergbehörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammenfassend dar. Neben den Ergebnissen des UVP-Berichts fließen die Stellungnahmen der Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit und gegebenenfalls auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen in die Darstellung mit ein. Die Bergbehörde bewertet auf Grundlage dieser zusammenfassenden Darstellung die Umweltauswirkungen des Vorhabens und begründet ihre Bewertung als Grundlage für die Entscheidung.
    • Bevor Sie den Beschluss verbindlich zugestellt bekommen, werden Sie zu der Entscheidung angehört und fristwahrend um Rückäußerung gebeten.
    • Danach erhalten Sie den Planfeststellungsbeschluss ebenso die im Verfahren beteiligten Behörden, Stellen, Gemeinden und Verbände mit entsprechendem Rechtsbehelf.
    • Parallel hierzu macht die Bergbehörde abschließend ihre Entscheidung öffentlich bekannt und legt den mit Begründung versehenen Beschluss über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens zur Einsicht aus. Die im Verfahren Beteiligten haben ebenfalls die Möglichkeit, Rechtsmittel innerhalb der angegebenen Frist gegen den Beschluss einzulegen.Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Damit ein positiver Beschluss zu Ihrem obligatorischen Rahmenbetriebsplan getroffen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Die Umweltprüfung muss positiv ausfallen.
    • Sie müssen alle zu konzentrierenden Genehmigungen, Gestattungen, Erlaubnisse und Bewilligungen so konkret beantragen und beschreiben, dass sie im Beschluss erteilt werden können.
    • Sie müssen für bestimmte Bodenschätze (bergfreie Bodenschätze) nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Gewinnung von Bodenschätzen besitzen oder erlangen können.
    • Für grundeigene Bodenschätze benötigen Sie für den überwiegenden Teil der Fläche Eigentumsrechte oder Pachtverträge
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern, sofern Sie dies schon beschreiben können.
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen grundsätzlich beschreiben, wie Sie Vorsorge treffen, dass
    • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
    • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
    • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und
    • bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
      • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
      • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
      • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
      • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.

    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben einen der folgenden Punkte umfasst:

    • Bei Ihrem Vorhaben sind erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten, das bedeutet:
      • Sie wollen eine der Anlagen errichten oder betreiben, die einer UVP-Pflicht der UVP-V Bergbau unterliegt.
      • Sie planen ein Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.
      • Die Erweiterung der Anlage überschreitet erstmalig die Schwellenwerte der UVP-V Bergbau
      • Sie wollen ihr planfestgestelltes Vorhaben wesentlich ändern.
      • Aus der beantragten Vorprüfung ergibt sich eine UVP-Pflicht.
    • Von Ihrem Vorhaben geht ein Störfallrisiko aus.
    • Ihr Vorhaben setzt sich aus mehreren (Teil-)Vorhaben zusammen, die in der Summe die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für Umwelteinwirkungen erreichen oder überschreiten.

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Gegebenenfalls stehen spezielle Richtlinien seitens der zuständigen Bergbehörde für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Verfügung.

    Grundsätzlich müssen Sie im obligatorischen Rahmenbetriebsplan unter anderem folgende Angaben machen:

    • Angabe des Bodenschatzes oder der Bodenschätze, die Sie fördern wollen - zum Beispiel Feldspat, Basaltlava, Erdwärme oder Kohlenwasserstoffe
    • das Unternehmen oder das Konsortium und damit verbundene vertretungsberechtigte Personen
    • vorliegende Berechtsame oder
    • Eigentums- beziehungsweise Pachtnachweise (soweit bereits bestehend) oder
    • mögliche Altverträge
    • Einzelheiten zur technischen Umsetzung
    • voraussichtlicher zeitlicher Ablauf
    • die geplante flächenmäßige Ausdehnung
    • Angaben zu Natur- und Artenschutz
    • Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens (UVP-Bericht) mit allen für die Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutsamen Angaben 

    Weitere Fachgutachten: LBP mit Eingriffsregelung, geschützte Biotope, Natura 2000-VP, besonderer Artenschutz und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
     

    Wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach Bestandskraft des Beschlusses mit dem Vorhaben begonnen haben, verfällt der Beschluss.

    Geltungsdauer: 5 Jahre