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  • Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze suchen, fördern und aufbereiten will, müssen Sie auf Verlangen der zuständigen Behörde für bestimmte Vorhaben einen Rahmenbetriebsplan aufstellen.

    Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.

    Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigen Sie eine Zulassung.

    Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan dürfen Sie noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu müssen im weiteren Genehmigungsverfahren gesonderte Verfahren zur Zulassung von Hauptbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.

    Sie können die Zulassung Ihres Rahmenbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass" auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.

    Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Sie müssen Ihren Rahmenbetriebsplan so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Die Bergbehörde ist verpflichtet, Sie zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen und dem jeweiligen Vorgehen zu beraten beziehungsweise Auskunft zu erteilen.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein. 

    Weitere Verfahrensschritte: 

    • Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird. 
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Damit Ihr Rahmenbetriebsplan zugelassen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihrem Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die erforderliche Berechtigung für die Erkundung oder Gewinnung dieser Bodenschätze besitzen.
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern.
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, nicht beeinträchtigt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen Vorsorge treffen, dass 
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird, 
      • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und 
      • bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer: 
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden,
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich müssen Sie im fakultativen Rahmenbetriebsplan unter anderem folgende Angaben machen:

    • Angabe des Bodenschatzes oder der Bodenschätze, die Sie aufsuchen, gewinnen oder aufbereiten wollen (zum Beispiel Ton, Feldspat, Basaltlava, Erdwärme oder Kohlenwasserstoffe)
    • das Unternehmen oder das Konsortium und damit verbundene vertretungsberechtigte Personen
    • Nachweise über die vorliegenden Gewinnungsberechtigungen (bergrechtliche Berechtsame bei bergfreien Bodenschätzen beziehungsweise Flächeneigentum oder Pacht bei grundeigenen Bodenschätzen)
    • mögliche Altverträge
    • die geplante flächenmäßige Ausdehnung
    • Darstellung der geplanten technischen Umsetzung
    • voraussichtlicher zeitlicher Ablauf
    • mögliche Auswirkungen auf die Umwelt
    • Angaben zu Natur- und Artenschutz

    In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Die Gültigkeit eines Rahmenbetriebsplans beträgt in der Regel 30 Jahre.

    Geltungsdauer: 10 - 50 Jahre