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  • Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen

    Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

    Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html 

    Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig

    Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

    Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    § 29b Absatz 1 und 2  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

    Formulare: Siehe Antragsformular:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Stelle:
    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Reideburger Straße 47
    06116 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 5704-0
    Fax:
    0345 5704-190

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2500
    Fax:
    0345 514-2512
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Zorn
    Position:
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-2500
    E-Mail: