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  • Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

    Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

    Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

    In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

    • Magdeburg
    • Halle
    • Dessau-Roßlau
    • Stendal

    Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

    • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
    • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
    • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

    • Sie haben das erste juristische Examen bestanden

    • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
    • eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
    • einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
    • eine Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
    • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
    • gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
    • Führungszeugnis (Belegart „O“)
    • bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung

    Keine.

    Die Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung muss spätestens 6 Wochen vor dem Beginn vorliegen.

    Stelle:
    Oberlandesgericht Naumburg
    Adresse:
    Domplatz 10
    06618 Naumburg (Saale)
    Telefon:
    03445 280
    Fax:
    03445 282000
    E-Mail:
    olg@justiz.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/olgdsgvo.)
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    Montag 08:30 - 15:00 Uhr
    Dienstag 08:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 15:00 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 13:00 Uhr