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  • Zulassung zum Prüfungsteil wissenschaftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter beantragen

    Bevor Sie die staatlichen Abschlussprüfungen für ein Lehramt ablegen können, müssen Sie eine wissenschaftliche Hausarbeit erstellt haben. Die Zulassung zur wissenschaftlichen Hausarbeit können Sie beim Landesprüfungsamt für Lehrämter beantragen, wenn Sie die für das jeweilige Lehramt notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

    • Sie füllen den „Zulassungsantrag Erste Staatsprüfung wissenschaftliche Hausarbeit“ aus.
    • Sie füllen das Datenerfassungsblatt aus.
    • Sie reichen beides fristgemäß beim Landesprüfungsamt für Lehrämter (LPA) ein.
    • Das Landesprüfungsamt genehmigt das Thema und stellt es Ihnen zu.
    • Das bestätigte Thema ist verbindlich und darf nur mit Genehmigung des LPA geändert werden.
    • Sie können eine Änderung des Themas nur innerhalb eines Monats beim LPA beantragen. Die Änderung muss von beiden Gutachtenden  bestätigt werden.

    • Sie absolvieren ein Lehramtsstudium an der Martin-Luther-Universität Halle, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik.
    • Sie müssen die erforderlichen Leistungspunkte nachweisen:
      • Grundschule und Sekundarschule jeweils 150 LP
      • Gymnasium und Förderschule jeweils 180 LP.
    • Sie formulieren in Abstimmung mit einer Hochschullehrkraft ein Thema Dieses muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
    • Sie wählen zwei Hochschullehrkräfte als Gutachtende aus. Sie lassen sich deren Einverständnis per Unterschrift auf dem Zulassungsantrag bestätigen

    • ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung – wissenschaftliche Hausarbeit
    • ausgefülltes Datenerfassungsblatt

    Keine.

    Das Landesprüfungsamt veröffentlicht die Fristen auf der eigenen Internetseite.

    8 Wochen

    Keine.

    Stelle:
    Landesprüfungsamt für Lehrämter
    Adresse:
    Franckeplatz 1 Haus 36
    06110 Halle (Saale)
    (Bemerkung: Haus 36/36a)
    Fax:
    +49 345 77797-54