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  • Zulassung zur Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen beantragen

    Um Ihre Ausbildung abzuschließen, müssen Sie eine Abschlussprüfung bestehen. Die Prüfung ermittelt, ob Sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

    Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei Abschlussprüfungen in zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

    Für die Prüfung müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle anmelden.

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungsdauer absolviert.
    • Sie haben die Zwischenprüfung bestanden.
      • Ausnahme: Eine Zwischenprüfung entfällt, wenn eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen stattfindet. Bei einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen haben Sie in der Regel Teil 1 der Abschlussprüfung abgelegt, wenn sie sich zu Teil 2 anmelden.
    • Sie sind im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse registriert oder haben einen entsprechenden Bildungsgang an einer Bildungseinrichtung absolviert.
    • Eine Zulassung in besonderen Fällen können Sie beantragen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
      • Ihre Leistungen sind überdurchschnittlich (Notenschnitt 2,49 oder besser).
      • Sie waren mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig.
      • Sie haben Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf absolviert.
      • Ihre Berufserfahrung wurde als gleichwertig zur Berufsausbildung anerkannt.
      • Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit oder ehemalige Soldatin oder Soldatin und das Bundesministerium der Verteidigung bescheinigt Ihnen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

    • Nachweis über die absolvierte Ausbildungsdauer
    • Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung
      • bei Anmeldung zu einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen kein Nachweis über die Zwischenprüfung nötig
      • bei Anmeldung zu Teil 2 einer Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen: in der Regel Nachweis über Abschlussprüfung des Teil 1 nötig
    • Ausbildungsnachweis, unterzeichnet von
      • der Ausbilderin oder dem Ausbilder und
      • der oder dem Auszubildenden
    • bei Anmeldung zur Abschlussprüfung vor Ende der regulären Ausbildungszeit: Nachweis über vorherige Tätigkeit im Beruf oder vorherige Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf
    • bei Absolvierung der Ausbildung ohne Ausbildungsbetrieb: Nachweis über den der Berufsausbildung entsprechenden Bildungsgang an einer Berufsbildungseinrichtung
    • bei Zulassung in besonderen Fällen gegebenenfalls: Bescheinigung der vollständigen Vergleichbarkeit Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit

    Für Sie als Auszubildende oder Auszubildender ist die Abschlussprüfung kostenlos. In der Regel werden die Kosten durch Ihren Ausbildungsbetrieb getragen.

    • Auszubildende, die Elternzeit genommen haben, dürfen deswegen keinen Nachteil bei der Zulassung haben.
    • Möchten Sie sich für eine vorzeitige Abschlussprüfung anmelden, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen.
    • Die Abschlussprüfung können Sie zwei Mal wiederholen, wenn Sie sie nicht bestehen. Bei einer Abschlussprüfung mit zwei zeitlich getrennten Teilen müssen Sie immer beide Teile wiederholen. Die Termine für die Wiederholungsprüfungen legt die zuständige Stelle fest.

    Stelle:
    Architektenkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Fürstenwall 3
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 53611-0
    E-Mail:

    Stelle:
    Handwerkskammer Halle
    Adresse:
    Graefestraße 24
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2999-0

    Stelle:
    Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
    Adresse:
    Franckestraße 5
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2126-0

    Stelle:
    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Hegelstraße 23
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 628890
    Fax:
    0391 6288999
    E-Mail:
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Planckstraße:
    Straßenbahn: 2,5
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Stelle:
    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Gerhart-Hauptmann-Straße 5
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 25272-10
    0391 25272-11

    Stelle:
    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Zum Domfelsen 4
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 61162-0

    Stelle:
    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Walter-Hülse-Straße 9
    06120 Halle (Saale)
    https://www.tk-st.de
    Telefon:
    0345 575412-0
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr