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  • Zulassung zur zweiten juristischen Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beantragen

    Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

    Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

    Jeder Prüfling wird durch das Landesjustizprüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden im April und im Oktober eines jeden Jahres statt. Nach Anfertigung der Arbeiten werden diese durch 2 Prüfer oder Prüferinnen bewertet. Hiernach erfolgt eine Ladung zur Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, und 5 Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Anwalt und Schwerpunkt).

    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne Ablegung der zweiten juristischen Prüfung aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt entlassen worden sind.

    • Antrag

    Keine.

    Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

    Das Prüfungsverfahren dauert etwa 6 Monate.

    • Widerspruch
    • Klage

    Stelle:
    Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt - Landesjustizprüfungsamt -
    Adresse:
    Halberstädter Straße 8
    39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
    (Bemerkung: Eingang Nordost)
    Telefon:
    0391 56701
    Fax:
    0391 5675024