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  • zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

    Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.

    Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie die Anmeldung online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt.  Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

    • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

    • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

    Es fallen keine Kosten an.

    Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
    Adresse:

    38144 Braunschweig
    Fax:
    +49 531 23554395