Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.
Dies betrifft folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
- bestandene theoretische Prüfung
- abgeschlossene praktische Flugausbildung
- Antrag
- Nachweis der Flugausbildung
- Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.