Zuschreibung eines Grundstücks beantragen
Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?
Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.
- Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
- Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke
- Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein. - Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
- Der Eigentümer muss voreingetragen sein.
- Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke
50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
06112 Halle (Saale)
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr
Zahlstelle / Gerichtskasse
Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr