Zuschuss zur Altersabsicherung als Pflegeperson / Pflegeeltern beantragen
Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.
Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ über das Formular „Formlose Anträge“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Online-Dienst zum Pflegekinderdienst steht in der Stadt Halle (Saale) noch nicht zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung in Verbindung.
Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Laufendes Pflegeverhältnis in Vollzeitpflege
keine
Für die Beantragung entstehen keine Kosten
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
06128 Halle (Saale)
+49 345 2215963
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)