• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Zuwendungen zur Beseitigung von Graffiti an baulichen Anlagen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Stadt Halle (Saale) fördert Maßnahmen zur Beseitigung und Prävention illegaler Graffiti an Außenflächen von Gebäuden und baulichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale). Präventivmaßnahmen sind gestalterische Schutzmaßnahmen, insbesondere die Anbringung einer Anti-Graffiti-Beschichtung und die Begrünung mit Kletterpflanzen an den zu schützenden Objekten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Förderfähig sind Maßnahmen, die

    1. an privaten Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen,

    2. zur Beseitigung von Graffiti, welche durch die exponierte Lage der Fläche oder die Art der Darstellung im besonderen Maße an die Öffentlichkeit wirken und so einen besonders hohen Störeffekt besitzen,

    3. in Verbindung mit Präventivmaßnahmen durchgeführt werden. Technische Reinigungsmaßnahmen der Graffitibeseitigung sowie die Aufbringung einer Antigraffiti-Schutzbeschichtung werden nur gefördert, wenn sie von Fachfirmen auf der Grundlage zugelassener Methoden durchgeführt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Antrag auf eine Zuwendung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur dauerhaften Beseitigung von Graffiti an baulichen Anlagen
    • Verwendungsnachweis zum Zuwendungsbescheid

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    kostenlos

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für den Antrag gibt es keine Antragsfrist. Vielmehr wird über die Vergabe der Fördermittel nur nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anträge und gemäß der Verfügbarkeit der Mittel entschieden. Sind die Mittel für das jeweilige Jahr ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung im Folgejahr.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragsberechtigt sind die in § 3 dieser Richtlinie bezeichneten Personen.

    Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Maßnahme ausschließlich schriftlich unter Verwendung des Formulars gemäß der Anlage 1 dieser Richtlinie bei der Stadt Halle (Saale), Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) einzureichen.

    Mit dem Antrag sind Nachweise einzureichen, insbesondere der Nachweis über die Antragsberechtigung (Eigentümernachweis oder Vollmacht des Eigentümers).

    Ist der Antragsteller eine juristische Person, dann muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden.

    Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

    Stelle:
    Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211115
    Fax:
    +49 345 2211117
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 16:00 Uhr
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 16:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen