Zweitwohnsitz abmelden
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde, wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- persönlich
- schriftlich
- per E-Mail (gilt nicht für die Meldebehörde)
- per Fax
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- formlose Abmeldung per E-Mail (bei der Steuerbehörde)
- schriftliche Abmeldung (bei der Meldebehörde, bitte das unten aufgeführte Formular verwenden)
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges
Hinweisblatt für ausländische Staatsangehörige zur An- und Ummeldung