Zweitwohnsitz anmelden
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl in der Meldebehörde wie auch in der Steuerbehörde vorstellig werden müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Anmeldung einer Nebenwohnung bei den Bürgerservicestellen Marktplatz 1 und Am Stadion 6 kann nur persönlich erfolgen.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Anmeldung
- ausgefüllte Formulare
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
sofort (nach vorheriger Terminvereinbarung)
06122 Halle (Saale)
- Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
- Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
- Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
- Sa: geschlossen
- So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
So: geschlossen
Abmeldung bei der Meldebehörde Stadt Halle (Saale)
Anmeldeformular bei der Meldebehörde der Stadt Halle (Saale)
Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß § 22 BMG
Datenschutzhinweis Fortschreibung und Aktualisierung Melderegister
Datenschutzhinweis Meldeangelegenheiten
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges