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  • Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

    Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.

    Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

    Ei Sachbericht enthält insbesondere:

    • eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
    • einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern

    Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.

    Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.

    Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.

    • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
    • Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
    • Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

    Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.

    • Online-Antragsformular
    • Zwischennachweis oder
    • Verwendungsnachweis

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.

    entfällt

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
    Adresse:
    Telefon:
    +49 228 99535-0
    Fax:
    +49 228 99535-3500
    Öffnungszeiten:

    Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
    Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr