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  • Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

    Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

    Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

    Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

    • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

    • Zwischennachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Verwendungsnachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
      • Belegliste

    Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

    Es fallen keine Kosten an.

    Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

    Wenn der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr nur 3 Monate oder weniger umfasst, kann der Sachbericht des Zwischennachweises mit dem nächstfälligen Sachbericht verbunden werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist jedoch in jedem Falle einzureichen.

    entfällt

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
    Adresse:
    Telefon:
    +49 30 18535-2916