Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Anmeldung
Ihre Zwischenprüfung beinhaltet die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen als auszubildende Person und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Sie als auszubildende Person verpflichtend. Eine Ausnahme davon kann sein, wenn
- in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens 2 Jahren angerechnet wurde
- Ihre Ausbildung eine zweiteilige Abschlussprüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten „gestreckte Abschlussprüfung“ vorsieht.
Die Zwischenprüfung unterscheidet sich unter anderem von der zweiteiligen Abschlussprüfung indem, dass die Note der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussnote einfließt.
Die Ergebnisse sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden wollen.
Die Zwischenprüfung findet für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungsdauer statt. Sie wird durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Kammer, durchgeführt. Eine Ausnahme davon ist, wenn von Land oder Bund eine andere Stelle bestimmt wurde. Eine weitere Ausnahme sind in Teilen der öffentliche Dienst und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ausbildungsträger hinsichtlich der verantwortlichen Stelle.
Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. Wenn keine vorliegt, teilt Ihnen die zuständige Stelle den Zeitpunkt mit.
Ihr Ausbildungsbetrieb wird von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtigt.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgestellte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Sind sie teilnehmende Person einer Umschulung, sind Sie nach Stellen eines Antrags ebenfalls zuzulassen.
In der Regel benachrichtigt die zuständige Stelle Ihre ausbildende Person über die anstehende Zwischenprüfung.
Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem Umschulungsverhältnis sein
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Sie haben die vorgeschriebene Ausbildungszeit für die Zwischenprüfung zurückgelegt
- Formular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“
- Für Nachteilsausgleich: Antrag auf Nachteilsausgleich
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.
Für Auszubildende werden die Kosten in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb getragen.
Teilnehmende an Umschulungen können unter Umständen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder mit Hilfe des Bildungsträger erhalten.
Die Anmeldefrist unterscheidet sich stark. Informieren Sie sich bei Ihrer Ausbildenden Person oder der regional zuständigen Stelle.
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
In einigen Ausbildungsberufen wird durch Einführung der „gestreckten Abschlussprüfung“ keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch eine Abschlussprüfung in zwei Teilen ersetzt.
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
06110 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 25272-11
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr