• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Online-Dienste

    Diese Dienste können Sie selbstständig am Smartphone oder Rechner beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Außerbetriebsetzung von Kfz

    Anträge zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges an die Zulassungsbehörde stellen Sie hier.  Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

    Die Online-Abmeldung (ehemals Stillegung) Ihres Fahrzeugs ist möglich, wenn es ab dem 02.01.2015 neu- oder wiederangemeldet wurde. Dann haben Sie eine neue Stempelplakette auf dem Kennzeichen (E-Kennzeichen) und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhalten. Diese sind mit speziellen Codes versehen, die Sie für die Online-Abmeldung benötigen.

    Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:

    • den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
    • ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
    • das Kennzeichen des Fahrzeugs
    • den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
    • die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)

    Hinweise:  

    • Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
    • Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
      - Kreditkarte (Mastercard, Visa)
      - Giropay
      - Lastschrift
    • Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
    • Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.

    Zum Online-Dienst