Online-Dienste
Außerbetriebsetzung von Kfz
Anträge zur Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges an die Zulassungsbehörde stellen Sie hier. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
Die Online-Abmeldung (ehemals Stillegung) Ihres Fahrzeugs ist möglich, wenn es ab dem 02.01.2015 neu- oder wiederangemeldet wurde. Dann haben Sie eine neue Stempelplakette auf dem Kennzeichen (E-Kennzeichen) und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erhalten. Diese sind mit speziellen Codes versehen, die Sie für die Online-Abmeldung benötigen.
Für die Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs benötigen Sie:
- den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion)
- ein Ausweislesegerät und die AusweisApp 2.0
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung I (vormals Fahrzeugschein)
- die Sicherheitscodes der Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern)
Hinweise:
- Die Sicherheitscodes befinden sich ausschließlich unter den Siegeln, die ab dem 02.01.2015 ausgegeben wurden.
- Zur Online-Gebührenzahlung stehen folgende Zahlverfahren zur Auswahl:
- Kreditkarte (Mastercard, Visa)
- Giropay
- Lastschrift - Sofern Ihr Fahrzeug bereits über einen Verwertungsnachweis verfügt ("verschrottet" ist oder zur "Verschrottung" ansteht), ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.
- Für Krafträder und Anhänger mit einem Wechselkennzeichen ist eine internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht möglich.