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Einfahrgenehmigung für das LEUNA-CHEMIE-STADION beantragen
Wenn Sie im Bereich rund um das Stadion wohnen, können Sie an Fußball-Spieltagen eine Einfahrgenehmigung erhalten.
Der/die Antragsteller*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer der folgenden Straßen
- Max-Lademann-Straße
- Vor dem Hamstertor
- Stadtgutweg
- Böllberger Weg 28, 30 und 31
gemeldet sein. Bei mehreren Kraftfahrzeugen (max. 3) erhält jede/r Antragsteller*in eine Berechtigungskarte je Kraftfahrzeug. Nach erfolgtem Zuzug nach Halle (Saale) und Anmeldung in einer der oben benannten Straßen muss zunächst eine Umschreibung des Kraftfahrzeugs in der Zulassungsbehörde erfolgen. Anschließend wird die Einfahrgenehmigung direkt ausgestellt.
Bei einem Um- bzw. Wegzug aus den o. g. Straßen muss die Einfahrgenehmigung im Bürgerservice abgegeben werden, da die Berechtigung hiermit erlischt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 2 Jahre (je nach Antragsdatum und Ende der Spielsaison) festgesetzt.
Ein Antrag auf eine Einfahrgenehmigung kann erst vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Einfahrgenehmigung gestellt werden.
Die Einfahrgenehmigung ist an den Spieltagen gut sichtbar für die Ordnungskräfte im Fahrzeug auszulegen.