Online-Dienste
Gewerberegisterauskunft für Behörden
Um erweiterte Auskünfte aus dem nicht öffentlichen Gewerberegister zu erhalten, können Behörden im Zuge der Amtshilfe Zugang erhalten.
Potentielle Nutzer müssen einen entsprechenden Antrag für den Zugang zum Verfahren stellen. Sie müssen eine Datenschutzerklärung abgeben und können dann einzelne, für dienstliche Zwecke dringend benötigte Datensätze gebührenfrei abrufen. Die möglichen Nutzer werden gezielt auf dieses Verfahren hingewiesen, ihnen wird das Antragsprozedere erläutert.
Der Zugang wird nur an amtshilfeberechtigte Stellen erteilt. Die maschinelle Beauskunftung erfolgt daher gebührenfrei.