Online-Dienste
Infektionsschutzgesetz Online-Belehrung und Bescheinigung
Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 42 können Sie hier online durchführen und erhalten im Anschluss die Bescheinigung in elektronischer Form.
Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 42 können Sie hier online durchführen und erhalten im Anschluss die Bescheinigung in elektronischer Form.