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    Diese ausgewählten wichtigsten Dienste können Sie selbstständig digital beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Infektionsschutzgesetz Online-Belehrung und Bescheinigung

    Wartungsarbeiten - bitte beachten Sie: 
    Am Montag, 21. September 2026, werden von 8 bis 16 Uhr Wartungsarbeiten am Onlinedienst Infektionsschutzbelehrung durchgeführt. Der Dienst steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung. 
    Wir bitten um Ihr Verständnis.
    Abteilung IT und Digitale Verwaltung

    Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 42 können Sie hier online durchführen und erhalten im Anschluss die Bescheinigung in elektronischer Form.

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