Online-Dienste
Infektionsschutzgesetz Online-Belehrung und Bescheinigung
Wartungsarbeiten - bitte beachten Sie:
Am Montag, 21. September 2026, werden von 8 bis 16 Uhr Wartungsarbeiten am Onlinedienst Infektionsschutzbelehrung durchgeführt. Der Dienst steht in dieser Zeit nicht zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abteilung IT und Digitale Verwaltung
Die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz nach § 42 können Sie hier online durchführen und erhalten im Anschluss die Bescheinigung in elektronischer Form.
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