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    Diese Dienste können Sie selbstständig digital beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Kfz-Bankbriefauskunft

    Ob der Kfz-Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde vorliegt, kann über die Online-Auskunft aberufen werden.

    Sobald vom Fahrzeughalter bzw. Antragsteller die Dokumente von der entsprechenden Stelle (z. B. Banken, Kreditinstitute) angefordert wurden, kann hier überprüft werden, ob die  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits in der Zulassungsbehörde der Stadt Halle (Saale) vorliegt.

    Die Sicherheitsverwahrung der Zulassungsbescheinigungen Teil II erfolgt ausschließlich in der Zulassungsbehörde. Zulassungen in Verbindung mit verwahrten Zulassungsbescheinigungen Teil II können dementsprechend nur durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden.

    Zulassungsbescheinigung Teil II wird nach vier Wochen an den Sicherungsgeber wieder zurück gesandt, es sei denn, dieser setzt andere Fristen. 

    Zur Online-Auskunft