Online-Dienste
Kfz-Bankbriefauskunft
Ob der Kfz-Bankbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, ehemals Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde vorliegt, kann über die Online-Auskunft aberufen werden.
Sobald vom Fahrzeughalter bzw. Antragsteller die Dokumente von der entsprechenden Stelle (z. B. Banken, Kreditinstitute) angefordert wurden, kann hier überprüft werden, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits in der Zulassungsbehörde der Stadt Halle (Saale) vorliegt.
Die Sicherheitsverwahrung der Zulassungsbescheinigungen Teil II erfolgt ausschließlich in der Zulassungsbehörde. Zulassungen in Verbindung mit verwahrten Zulassungsbescheinigungen Teil II können dementsprechend nur durch die Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Zulassungsbescheinigung Teil II wird nach vier Wochen an den Sicherungsgeber wieder zurück gesandt, es sei denn, dieser setzt andere Fristen.