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    Diese Dienste können Sie selbstständig am Smartphone oder Rechner beantragen oder ausführen - so sparen Sie den Weg ins Rathaus

    Nebenwohnung abmelden

    Hier können Sie Ihre ­­Zweitwohnung online abmelden. 

    Eine persönliche Vorsprache für die Abmeldung der Nebenwohnung ist somit nicht mehr erforderlich.

    Die Abmeldung der Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch eine/n Ehepartner/in, eine/n eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner/in sowie Ihre minderjährigen Kinder bzw. die Kinder Ihres/r mitziehenden Partners/in. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Nebenwohnung ausziehen.

    Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Drucken Sie das Ihnen später angezeigte Meldeformular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es innerhalb von zwei Wochen an den Fachbereich Einwohnerwesen

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