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    Abwasser

    Die Ursprungssatzung regelt den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für die Grundstücke im Stadtgebiet Halle (Saale). Die 1. Änderung der Satzung regelt den Anschluss-und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für die Grundstücke im Stadtgebiet Halle (Saale) und im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Elster-Kabelsketal.

    Abwasserbeseitigungssatzung vom 13. Dezember 2006

    Abwasserbeseitigungssatzung - 1. Änderung vom 29. April 2015

    Abwasserbeseitigungssatzung - Lesefassung vom 29. April 2015

     

    Die Ausschlusssatzung listet die Flurstücke auf, für die ein Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage vorgesehen ist sowie die Flurstücke, die nicht an diese öffentliche Anlage angeschlossen werden und daher dauerhaft einer dezentralen Abwasserbeseitigung unterliegen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße dezentrale Abwasserentsorgung ist der Eigentümer des betroffenen Flurstückes.

    Ausschlusssatzung Abwasser vom 26. März 2008