Satzungen und Verordnungen
Alternative Antriebe im ÖPNV - Förderung
Das Land Sachsen-Anhalt hat den Aufgabenträgern des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Förderung entsprechender Fahrzeuge und Infrastruktur in Aussicht gestellt. Die Stadt Halle (Saale) leitet nach dieser Satzung sowie nach Maßgabe und auf Grundlage der Förderrichtlinie LSA die vom Land Sachsen-Anhalt und der Europäischen Union geleisteten Zuwendungen an Verkehrsunternehmen weiter. Ziel ist, den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu fördern und für eine ordnungsgemäße Mittelbewirtschaftung und Nachweisführung zu sorgen.