Satzungen und Verordnungen
Aufnahme an Schulen
Die Satzung regelt das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt der Stadt Halle (Saale).