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    Aufnahme an Schulen

    Die Satzung regelt das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt der Stadt Halle (Saale).

    Aufnahmesatzung vom 26. Juni 2019

    Aufnahmesatzung - 1. Änderung vom 26. Februar 2020

    Aufnahmesatzung - 2. Änderung vom 25. Juni 2020

    Aufnahmesatzung - 3. Änderung vom 24. Februar 2021

    Aufnahmesatzung - 4. Änderung vom 23. Februar 2022

    Aufnahmesatzung - 5. Änderung vom 28. Juni 2023

    Aufnahmesatzung - Lesefassung vom 28. Juni 2023