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    Ausgleichssatzung (Ausbildungstarife im Ausbildungsverkehr)

    Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt bestimmt, dass die der Stadt Halle (Saale) vom Land zugewiesenen Beträge zur Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs sowie für den Erhalt und die Verbesserung der Qualität und Sicherheit des im Linienverkehr integrierten Ausbildungsverkehrs nur dann geleistet werden, wenn die Stadt eine Rechtsgrundlage schafft, die eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Ausreichung an die Verkehrsunternehmen gewährleistet und einen Rechtsanspruch der Verkehrsunternehmen begründet.

    Ausgleichssatzung vom 27. April 2011

    Ausgleichssatzung - 1. Änderung vom 29. April 2015

    Ausgleichssatzung - 2. Änderung vom 25. Mai 2016

    Ausgleichssatzung - 3. Änderung vom 25. April 2018

    Ausgleichssatzung - 4. Änderung vom 27. April 2022