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    Baumschutz

    Die Satzung beinhaltet eine Auflistung von Bäumen, die unter besonderem Schutz stehen. Wenn diese Bäume (beispielsweise bei Bautätigkeiten) gefällt werden müssen, benötigt man eine Baumfällgenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Ersatzpflanzungen werden beauflagt.

    Baumschutzsatzung vom 31. Januar 2024

     

    zugeordnete Dienstleistungen

    Baumpatenschaft übernehmen

    Baum- und Umweltschäden melden

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen