Satzungen und Verordnungen
Baumschutz
Die Satzung beinhaltet eine Auflistung von Bäumen, die unter besonderem Schutz stehen. Wenn diese Bäume (beispielsweise bei Bautätigkeiten) gefällt werden müssen, benötigt man eine Baumfällgenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde. Ersatzpflanzungen werden beauflagt.
Baumschutzsatzung vom 23. November 2011
zugeordnete Dienstleistungen
Baum- und Umweltschäden melden
Beseitigung oder Veränderung geschützter Landschaftsbestandteile (zum Beispiel Alleen) beantragen