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    Ehrengrabstätten

    Die Richtlinie regelt die Vergabe, Unterhaltung (Kosten) und Pflege von Ehrengrabstätten. Weiterhin wird die Kennzeichnung der Gräber und die Einrichtung eines Beirates geregelt. In der 1. Änderungssatzung wird auf die Ausweisung von Ehrengräbern auf nichtkommunalen Friedhöfen eingegangen.

    Richtlinie Ehrengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen vom 30. Mai 2018

    Richtlinie Ehrengrabstätten auf kommunalen Friedhöfen - 1. Änderung vom 22. Juni 2022

     

    zugeordnete Dienstleistungen:

    Grabpatenschaft übernehmen

    Informationen zu Ehrengrabstätten