Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Mitte
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Mitte auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 6 - Obere Leipziger Straße
Erhaltungssatzung Nr. 7 - Gründerzeitliche Hauptgeschäftsstraßen mit Wohnnutzung
Erhaltungssatzung Nr. 19 - Östlicher Mühlweg
Erhaltungssatzung Nr. 21 - Magdeburger Straße
Erhaltungssatzung Nr. 23 - Herrenstraße / An der Schwemme
Erhaltungssatzung Nr. 24 - Torstraße
Erhaltungssatzung Nr. 25 - Böllberger Weg
Erhaltungssatzung Nr. 26 - Wörmlitzer Straße
Erhaltungssatzung Nr. 27 - Beesener Straße
Erhaltungssatzung Nr. 28 - Liebenauer Straße
Erhaltungssatzung Nr. 57 - Glaucha
Erhaltungssatzung Nr. 58 - Mühlwegviertel
Erhaltungssatzung Nr. 59 - Erweiterte historische Altstadt
Begründung zur Satzung und Leitfaden zur Anwendung
Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.