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    Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Nord

    Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Nord auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.

    Erhaltungssatzung Nr. 34 - Gebiet Saalwerderstraße

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 35 - Gebiet Giebichenstein

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 36 - Ortskern Tornau

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 37 - Ortskern Mötzlich

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 38 - Ortskern Seeben

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 39 - Trothaer Straße, Seebener Straße, Burg-, Große Brunnen-, Reil- und Triftstraße

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung zur Satzung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 56 - Wohnquartier Am Hang

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Begründung zur Satzung

     

    Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die einzelnen Satzungen werden derzeit aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.