Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Nord
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Nord auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 8 - Solbad Wittekind
Erhaltungssatzung Nr. 13 - Reilshof
Erhaltungssatzung Nr. 14 - Trothaer, Seebener und Mötzlicher Straße
Erhaltungssatzung Nr. 17 - Thaerviertel
Erhaltungssatzung Nr. 18 - Paulusviertel
Erhaltungssatzung Nr. 20 - Berliner Straße
Erhaltungssatzung Nr. 29 - Am Kirchtor / Neuwerk
Erhaltungssatzung Nr. 34 - Gebiet Saalwerderstraße
Erhaltungssatzung Nr. 35 - Gebiet Giebichenstein
Erhaltungssatzung Nr. 36 - Ortskern Tornau
Erhaltungssatzung Nr. 37 - Ortskern Mötzlich
Erhaltungssatzung Nr. 38 - Ortskern Seeben
Erhaltungssatzung Nr. 39 - Trothaer Straße, Seebener Straße, Burg-, Große Brunnen-, Reil- und Triftstraße
Erhaltungssatzung Nr. 56 - Wohnquartier Am Hang
Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.