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    Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Ost

    Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Ost auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.

    Erhaltungssatzung Nr. 30 - Gut Kanena

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Begründung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 31 - Ortslage Reideburg im Norden Baweritz

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 32 - Gründerzeitviertel Freiimfelder Straße

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

    Begründung

     

    Erhaltungssatzung Nr. 33 - Alte Dorflage Büschdorf

    Satzung

    Anlage 1: Übersichtsplan

    Anlage 2: Flurstücksliste

     

    Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.