Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Ost
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Ost auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 30 - Gut Kanena
Erhaltungssatzung Nr. 31 - Ortslage Reideburg im Norden Baweritz
Erhaltungssatzung Nr. 32 - Gründerzeitviertel Freiimfelder Straße
Erhaltungssatzung Nr. 33 - Alte Dorflage Büschdorf
Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.