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    Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk Ost

    Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk Ost auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.

     

     

    Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die einzelnen Satzungen werden derzeit aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.