Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk West
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk West auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 22 - Mansfelder Straße
Erhaltungssatzung Nr. 42 - Petruskirche, Kröllwitz
Erhaltungssatzung Nr. 43 - Lettin
Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Dölau
Erhaltungssatzung Nr. 45 - Wilhelm-von-Kügelgen-Straße / Dölauer Straße, Kröllwitz
Erhaltungssatzung Nr. 46 - Ortskern Nietleben
Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.