Satzungen und Verordnungen
Erhaltungssatzungen - Stadtbezirk West
Die Satzungen wurden erlassen, um die städtebauliche Eigenart bestimmter Gebiete im Stadtbezirk West auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten. Der Rückbau, die (Nutzungs-)Änderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung.
Erhaltungssatzung Nr. 42 - Petruskirche, Kröllwitz
Erhaltungssatzung Nr. 43 - Lettin
Erhaltungssatzung Nr. 44 - Ortskern Dölau
Erhaltungssatzung Nr. 45 - Wilhelm-von-Kügelgen-Straße / Dölauer Straße, Kröllwitz
Erhaltungssatzung Nr. 46 - Ortskern Nietleben
Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die einzelnen Satzungen werden derzeit aufbereitet und schrittweise für die Veröffentlichung freigegeben. Alle Erhaltungssatzungen können während der Dienstzeit im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Neustädter Passage 18, eingesehen werden.