Satzungen und Verordnungen
Fernwärmeversorgung - Anschluss- und Benutzungszwang
Die Satzung ist eine Reaktion der Stadt Halle (Saale) auf das Klimabündnis der europäischen Staaten, dem die Stadt am 16. Dezember 1992 beigetreten war. Sie ist ein Mittel zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes, indem geeignete Gebiete innerhalb der Stadt an die Fernwärme angeschlossen werden bzw. die Gebiete gesichert werden sollen, die bereits angeschlossen waren. Diese Fernwärme wird zu einem hohen Prozentsatz über Kraft-Wärmekopplung erzeugt.
In der Stadt Halle (Saale) erfolgt im Prozess der Kraft-Wärme-Kopplung in den Energieparks Dieselstraße und Trotha die Erzeugung von Fernwärme als eine Form der umweltfreundlichen Energieversorgung.
Anschluss- und Benutzungszwang von Gebäuden an Fernwärmeversorgungsanlagen vom 21. April 1993